Informationen über die Abgeltungssteuer für ICICI Bank Kunden
Bis 31.12.2008 – Ihre Kontoerträge unterliegen der individuellen Einkommenssteuer
Der Steuersatz auf Zinsen für ICICI Bank Konten beträgt 30% zuzüglich davon 5,50% Solidaritätszuschlag, gesamt 31,65%. Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, diese Steuer von allen Zinsgutschriften abzuziehen und direkt an das Finanzamt abzuführen.
Ausnahmen bestehen bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder mittels Freistellungsauftrag. Der Freistellungsauftrag kann auf höchstens 1.000 € bei Ledigen und maximal 2.000€ bei gemeinschaftlich veranlagten Paaren ausgestellt werden. Alternativ können die Maximalbeträge aufgeteilt und auf mehrere Banken verteilt werden.
Eine endgültige Ermittlung der zu zahlenden Steuer auf die Zinseinkünfte – falls zutreffend: zuzüglich Kirchensteuer - findet erst im Rahmen der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt statt und basiert auf dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Dieses Verfahren kann zu Rückzahlungen, aber auch zu Nachzahlungen führen.
Die Zinsabschlagsteuer wirkt wie eine Vorauszahlung, ist aber nicht die endgültige Steuerzahlung.
Die Abgeltungssteuer bringt deutschen Privatanlegern einige Erleichterungen ab 1.1.2009.
Ab 1.1.2009 – Ihre Kontoerträge werden wahlweise pauschal oder individuell versteuert
Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer auf Zinsen für ICICI Bank Konten beträgt 25% zuzüglich davon 5,50% Solidaritätszuschlag, gesamt 26,38%. Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, diese Steuer von allen Zinsgutschriften abzuziehen und direkt an das Finanzamt abzuführen.
Ausnahmen bestehen bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder mittels Freistellungsauftrag. Der Freistellungsauftrag kann auf höchstens 1.000€ bei Ledigen und maximal 2.000€ bei gemeinschaftlich veranlagten Paaren ausgestellt werden. Alternativ können die Maximalbeträge aufgeteilt und auf mehrere Banken verteilt werden. Vor 2009 erteilte Freistellungsaufträge behalten Gültigkeit, solange der Sparer der Bank keinen Änderungsauftrag erteilt.
Sofern der Sparer kirchensteuerpflichtig ist, kann er freiwillig der ICICI Bank seine Konfession mitteilen. In diesem Fall führt die ICICI Bank auch die Kirchensteuer von 8% (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (in allen anderen Bundesländern) ab. Die Gesamtbelastung mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegt damit bei 27,82% bzw. 27,99%.
Für die freiwillige Angabe der Konfessionszugehörigkeit steht Ihnen das Kirchensteuerformular hier zur Verfügung.
Die neue Steuer wirkt "abgeltend" und die Steuerpflicht für die Einkünfte aus ICICI Bank Konten ist mit der gezahlten Abgeltungssteuer erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass diese Information nur einen allgemeinen Überblick geben kann. Ob eine zusätzliche Angabe der Zinseinkünfte in der Steuererklärung notwendig oder sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Zur besseren Übersicht haben wir die beiden Verfahren in der folgenden Tabelle verglichen.
Informationen gültig für Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
bis 31. Dezember 2008 | ab 1. Januar 2009 | |
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Anwendbare Steuern | 30% Abschlagsteuer davon 5,50% Solidaritätszuschlag |
25% Abgeltungssteuer davon 5,50% Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer (falls zutreffend) |
Ausnahmen | Nichtveranlagungsbescheinigung für Personen, die keine Einkommenssteuer zahlen müssen Freistellungsbeträge bis zum Gesamtbetrag von 1.000€ (Ledige) und 2.000€ (gemeinsam veranlagte Paare) |
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Zeitpunkt des Steuerabzugs | zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift auf dem Ihr Konto | |
Wirkung der Steuer | Vorauszahlung | Abgeltende Zahlung |
Angabe der Konfession | keine Information an die Bank | freiwillige Information an die Bank |
ICICI Bank Zinsen in Steuererklärung | verpflichtend | freiwillig |
Maximaler Steuersatz auf Zinseinnahmen | 42% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer |
25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer |
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Telefonnummer 0800 00 42 424 oder per E-Mail an kundenservice@icicibank.com.
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